Wasserrechts - Anmerkung: |
Einleitung von mechanisch-biologisch gereinigten Abwässern, Kanalisation "Blümelhof". In der Urkundensammlung erliegen : Urk.Nr.:1, zu 1, 2, 3, zu 3, Pläne :A,B,C,D
Kläranlage wasserrechtlich nicht gelöscht.
Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht u. zu der Anlage Dritten zustehende Mitbenutzungsrechte siehe Urk.1. Mitbenützungsrechte des Hauses Blümelhofweg 1, Gst.253, der Häuser Mariatrosterstr.186 u.188 Bfl.57 u. 819 u.d.Hauses Mariatrosterstr.259, Bfl.345 wurden berücksichtigt. Landeserziehungsheim "Blümelhof": F.d. Gebäude Bfl.26,27 und Gst.261 besteht eine Faulgrubenanlage, 120 m3 Nutzinhalt, berechnet f. 120 Personen auf Gst.Nr.274/4. Für Bfl.274/2 besteht eine 3-kammerige Faulgrube, Fassungsraum 15 m3, berechnet f. 18 Personen. Für Gst.253: Die Abwässer werden in einer mech.-biolog.Kläranlage,Type Schalk b 105, Nutzinhalt 6 m3, 5 Personen gereinigt. Für die Reinigung der Abwässer der Bfl.819, dient eine Kläranlage, Type sado, Nutzinhalt 2,4 m3. Für die Reinigung der Abwässer Bfl.57 dient eine vergrößerte Faulgrube, bemessen für 25 Personen. Die Abwässer der Bfl.345, 8 Personen werden in einer Sena-Kläranlage, Nutzinhalt 1,46 m3 u. in einer nachgeschalteten 3-kammerigen Faulgrube mit rd.4 m3 gereinigt. |
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