Wasserrechts - Anmerkung: |
Einleitung mech.u.biologisch vorgereinigter Fäkalabwässer.
In der Urkundensammlung erliegen :
Urk.Nr.:1,2,3
Pläne :A
Betriebsvorschrift: Die Kläranlage f.d.Schule St.Peter ist jährl.wenigstens
einmal bis auf kleinen Bodensatz zur Impfung des frischen Schlammes zu
entleeren u. mit Wasser zu füllen. Die Wirkung des Tropfkörpers ist fort-
laufend zu beobachten u.nach Bedarf zu erneuern.
Betriebsvorschrift f.d.Pfarrhof: Die Kläranlage ist mindestens einmal
jährl.zu reinigen.
Die max.Abwassermenge f.d.Schule St.Peter beträgt 0.16 l/s, berechnet für
500 Schüler.
Der tägliche Abwasseranlage f.d.Pfarrhof wird max. 2.5oo l betragen.
Für die auf Widerruf gestattete Benützung der gemeindeeigenen Gste 163/1
u.164/1,KG.St.Peter, durch den Kanal ist vom Stadtschulrat Graz ein jährl.
Anerkennungszins von S 5,-- zu entrichten (Urk.1).
Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht (Urk.1 und 3).
F.d.Pfarrhof St.Peter mech.Kläranlage u.Filteranlage zur biolog.Nach-reini-
gung. Die Anlagen sind für 15 Pers.bemessen. |
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