PDF-Auszug
erneute Suche
Baum ausblenden
Bilder einblenden

Name:
VERBUND Hydro Power GmbH 16/676   In Karte zeigen
   
Alternativname:
KW Sankt Martin
Status:
besteht lt. WR
Typ:
Kraftwerk - Speicherkraftwerk
Postzahl / Rechtsstatus:
16/676 / das Wasserrecht ist aufrecht
Sparte:
Nutzwasser/Wasserkraftanlagen
Kategorie:
Wasserbuch Wasserbuch - Eintragung
Name und Anschrift der Personen des Wasserrechtes:
Verbund Hydro Power GmbH
(Berechtigter)
Rechnungsadresse:
Europaplatz 2
1150 Wien
Lage:
Bez: 616 Voitsberg Gde: 61621 Sankt Martin am Wöllmißberg KG: 63358 St. Martin
Bez: 616 Voitsberg Gde: 61627 Edelschrott
Stausee südöstl.v.Edelschrott. Staumauer rd. 2200 m südwestl.d.Kirche v.St.Martin, KW St.Martin rd. 1000 m flußabwärts der Hierzmannsperre.
Gewässer:
Hauptgewässer: Teigitsch [2592]
Bindungs-Grundstücke:
Gde: 61627 Edelschrott KG: 63304 Edelschrott
Gde: 61621 Sankt Martin am Wöllmißberg KG: 63358 St. Martin Grundstück: 364/15
Fristen:
Art/Urkunde von/bis Name
Bewilligungsfrist
(3/0) 3-347 M 4/10-65
bis 30.09.2055
Baufrist
(7/0) BMNT-UW.4.1.6/0569-I/2/2018
bis 31.12.2020
Baufrist
(12/0) 2024-0.083.344
bis 31.12.2025
Urkunden:
VERBUND Hydro Power GmbH 16/676
Nr. Art / Verfasser GZ / WB-Postzahl Datum
1.0 Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid 96119/40-79480/52 18.04.1953
BM f. Land-u.Forstw. 16/676
Errichtung Hierzmannsperre
2.0 Schreiben 9/55 16.06.1955
Rechtsabteilung 3 16/676
Niederschrift Verhaimung
3.0 Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid 3-347 M 4/10-65 30.09.1965
Rechtsabteilung 3 16/676
WKA St. Martin
4.0 Überprüfungsbescheid 3-347 M 5/1-68 26.02.1968
Rechtsabteilung 3 16/676
Überprüfung Urkunde 3
5.0 sonstige(r) Bescheid;behördliche Entscheidung LBD Ia 470/19 Hi 10/9-69 22.07.1969
Wasserbuch 16/676
Wasserbuchbescheid
5.1 Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid Zl. 14.693109-1 4/9 11.06.1999
BM f. Land-u.Forstw. 16/676
Umbau und Revisionsarbeiten, Speicherentleerung 1999 und 2000
6.0 Schreiben ABT14-67 Wa 1-13/6 14.08.2013
Wasserbuch 16/676
Wechsel des Wasserberechtigten
7.0 Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid BMNT-UW.4.1.6/0569-I/2/2018 06.12.2018
BM f. Land- u.Forstw., Umwelt u.Wasserw. 16/676
Hochwasserertüchtigung Hierzmannsperre
7.1 Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid BMNT-UW.4.1.6/0536- I/2/2019 10.12.2019
BM f. Land-u.Forstw. 16/676
Speicher Hierzmann, wiederkehrende Entleerungen und Spülungen
8.0 Überprüfungsbescheid BMLRT-2020-0.036.721 07.02.2020
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus 16/676
Überprüfung Entleerung Speicher Hierzmann 2011
9.0 Überprüfungsbescheid BMLRT-2020-0.036.823 07.02.2020
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus 16/676
Überprüfung Speicherentleerung Hierzmann 2007
11.0 Überprüfungsbescheid 2023-0.115.471 23.02.2023
BM f. Land-u.Forstw. 16/676
Überprüfung Urkunde 5.1
Plansätze nur im ZWB (wurden in einfacher Ausfertigung zugestellt)
12.0 Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid 2024-0.083.344 07.03.2024
Bundesministerium (Oberste Wasserrechtsbehörde) 16/676
Austausch der Grundablassklappen
es liegt ein analoger Plansatz im ZWB auf
Wasserrechts - Anmerkung:
Fernspeicher KW Arnstein (PZ 16/357) und Erzeugung elektrischer Energie im KW St. Martin

In der Urkundensammlung erliegen :
Urkunden Nr.: 1 - 12
Pläne : A -

Der wasserrechtliche Bewilligungsbescheid des BMLFUW mit GZ.: BMLFUW-UW.4.1.11/0235-I/6/2010 wurde dem Wasserbuch nicht vorgelegt.

Die Betriebs- u. Wartungsvorschriften sind ständig einzuhalten.
Befristung für die WKA St.Martin bis 29.9.2055.

Erhaltungspflicht:
Der gesamte Staubereich ist vom Waserberechtigten zu erhalten.Sollten im Bereiche der Stauwurzel im Laufe der Zeit unzulässige Hebungen eintreten, sind sie zu beseitigen. In der Entnahmestrecke ist der fallweise entstehende
Bewuchs im trockengelegten Flußbett alljährlich zu entfernen.
Sämtliche Höhenkoten beziehen sich auf das Präszissionsnivellement des Bundesamtes für Eich und Vermessungswesen. Diese Maße liegen um 3,30 m höher als jene, die in den Bauplänen festgehalten sind, die dem Bescheid des Bundesministerium f.Land- und Forstwirtschaft v. 18.4.11953, Zl. 96.119/40- 79480/1952 (Urk. 1) zugrunde lagen.

Das in den oberhalb des Stausees gelegenen Wäldern anfallende und zum Stausee gravitierende Holz darf auf diesen zu abgeholzt und über den See ans Ufer gebracht werden. Die Steweag ist verpflichtet, das anfallende Holz mittels einer Motorplätte von dem jeweiligen Standort im Stausee im Beisein des Besitzers bis zur Auslände bei der "Ströbernen Brücke" zu bringen. Diese Bringung erfolgt auf Kosten der Steweag. Der Besitzer des Holzes ist verpflichtet, bei der Bringung anwesend zu sein, für eine entsprechende Zusammenfassung für den Transport zur Auslände und eine sofortige Übernahme an der Auslände Sorge zu tragen.

Die Steweag verpflichtet sich, die durch die erschwerte Holzbringung an fallenden Mehrkosten den Grundeigentümern Pöschl Johann und Veronike Koch und deren jeweiligen Rechtsnachfolgern zu vergüten. Diese Verpflichtung erstrekt sich auf jene Waldflächen, aus denen zwangsläufig bereits bisher das Holz zur Teigitsch gebracht wurde. Diese Fläche ist teigitschabwärts durch die Hangfallinie begrenzt, die am Ende des Genossenschaftsweges die Teigitsch erreicht.

Unter Mehrkosten sind jene Kosten zu verstehen, die als Differenz zwischen der seinerzeitigen Wasserbringung (Triften) und der nun notwendigen Seilbringung über die Teigitsch bis zur Straße entstehen. Sollte zwischen der Steweag und den Grundeigentümern eine Einigung nicht erzielt werden und zwar - bezüglich des Mehrkostenbetrages, so wird auf Kosten der Steweag ein gerichtlich beeideter Sachverständiger aus dem Forstwesen zugezogen, dessen Gutachten sich beide Teile unterwerfen. Seitens der Grundeigentümer wird es jedoch der Steweag freigestellt, anstelle der Mehrkostenübernahme die Bringung wie bisher durch Wasserabgabe aus der Hierzmannsperre zu ermöglichen.

In allen Fällen ist das Bringungsvorhaben der Steweag ein Monat vorher bekanntzugeben.

Grundsätzlich wird jedoch nur die Zeit vom 1.4. - 31.10. al Bringungszeit vereinbart. Die Grundeigentümer verpflichten sich schließlich, den Einschlag des laufenden Jahres auf einmal zu bringen. Schließlich verpflichtet sich die Steweag, den weiteren Transport der Holzprodukte auf dem Zufahrtsweg zum Kraftwerk (Privtstraßenteil) unwiderruflich zu gestatten.

Die Steweag hat den Übergang über die Sperrenkronne für die örtlichen Interessenten freigegeben. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr, worauf durch Anbringung einer Tafel hinzuweisen ist.

Bei Hochwassergefahr, Reparaturarbeiten sowie an Samstagnachmittagen und Sonn- und Feiertagen ist die Steweag berechtigt, den Zugang zur Mauerkrone an beiden Seiten zu schließen.

Namensänderung auf Grund der Spaltungs-u. Übernahmeverträge vom 13.u.14.2.2002 sowie den Firmenbuchauszügen (siehe WB Graz-Stadt, PZ 1/991).
Baum:
VERBUND Hydro Power GmbH 16/676
Sperre Hierzmann
Krafthaus
Spiralturbine


Name:
Sperre Hierzmann
   
Status:
besteht lt. WR
Typ:
Wehranlage - Staumauer
Teil von:
VERBUND Hydro Power GmbH 16/676
Kategorie:
Wasserbuch  Wasserbuch - Eintragung
Lage:
Bez: 616 Voitsberg Gde: 61621 Sankt Martin am Wöllmißberg KG: 63358 St. Martin
Bez: 616 Voitsberg Gde: 61627 Edelschrott KG: 63304 Edelschrott
Gewässer:
Hauptgewässer: Teigitsch [2592]
Wasserrechts-Anmerkung:
Urkundennummer, bzgl. Verhaimungskoten: 2


Name:
Krafthaus In Karte zeigen
   
Status:
besteht lt. WR
Typ:
Krafthaus - Krafthaus
Teil von:
VERBUND Hydro Power GmbH 16/676
Kategorie:
Wasserbuch  Wasserbuch - Eintragung
Lage:
Bez: 616 Voitsberg Gde: 61621 Sankt Martin am Wöllmißberg KG: 63358 St. Martin Grundstück: 364/15


Name:
Spiralturbine
   
Status:
besteht lt. WR
Typ:
Turbinen - Kaplan-Turbine
Teil von:
Krafthaus (VERBUND Hydro Power GmbH 16/676)
Kategorie:
Wasserbuch  Wasserbuch - Eintragung
Erstellt am 22.11.2024 16:28

PDF-Auszug
erneute Suche
Baum ausblenden
Bilder einblenden